An Mitglieder der Trägervereine
Die Bewertung eines Wettbewerbs oder einer Ausschreibung wird unentgeltlich an jene Mitglieder der Trägervereine zugesandt, welche den BWA anerkennen und unterstützen.
An öffentliche Bauherren
Öffentliche Bauherren, welche sich beim BWA-Zürich für den Erhalt der Bewertungen gemeldet haben.
An private Bauherren und andere interessierte Personen
Private Bauherren und andere interessierte Personen, welche sich beim BWA-Zürich für den Erhalt der Bewertungen gemeldet haben.
Gesetzliche Grundlagen
Der BWA respektiert explizit das Kartellgesetz. Seine Bewertungen stellen für interessierte Teilnehmende in keiner Weise einen Aufruf zum Boykott eines Verfahrens dar, das nicht regelkonform eingestuft wurde.